{"id":403,"date":"2011-03-30T18:23:28","date_gmt":"2011-03-30T17:23:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kuesterbund.de\/?page_id=403"},"modified":"2022-05-23T14:09:31","modified_gmt":"2022-05-23T13:09:31","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kuesterbund.de\/?page_id=403","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des K\u00fcsterbundes der EKHN<\/strong><\/p>\n<p>nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 10. April 2012<\/p>\n<p>Pr\u00e4ambel<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcndung des K\u00fcsterbundes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erfolgte auf der Ebernburg in Bad M\u00fcnster am Stein\/Ebernburg am 17. Mai 1967.<\/p>\n<p>Der K\u00fcsterbund ist Gr\u00fcndungsmitglied des \u201eDeutschen Evangelischen K\u00fcsterbundes\u201c (DEK).<\/p>\n<p>\u00a7 1 Sitz und Name<\/p>\n<p>Der K\u00fcsterbund ist eine Fach- und Berufsorganisation innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und hat seinen Sitz am Wohnort des\/der jeweiligen Vorsitzenden.<br \/>\nEr umfasst die Gemeinschaft der Hausmeisterinnen, Hausmeister, Kirchendienerinnen, Kirchendiener, K\u00fcsterinnen und K\u00fcster der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), und f\u00fchrt den Namen \u201cK\u00dcSTERBUND DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU\u201c.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Ziel des K\u00fcsterbundes<\/p>\n<p>Der K\u00fcsterbund hat das Ziel,<br \/>\n1.&nbsp;&nbsp; &nbsp;den Stand des in \u00a7 1 genannten Personenkreises, in die \u00c4mter, wie sie in der Heili-gen Schrift erw\u00e4hnt sind, einzuordnen.<br \/>\n2. &nbsp;&nbsp; &nbsp;den Personenkreis f\u00fcr seinen fachlichen und geistlichen Dienst zuzur\u00fcsten und ihn in allen dienstlichen Angelegenheiten zu unterst\u00fctzen, sowie ihn in seiner Fort- und Weiterbildung zu f\u00f6rdern.<br \/>\n3.&nbsp;&nbsp; &nbsp;den Mitgliedern in allen fachlichen N\u00f6ten und Sorgen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ihre arbeitsrechtlichen Belange zu vertreten.<br \/>\n4.&nbsp;&nbsp; &nbsp;die Gemeinschaft untereinander und mit anderen verwandten Verb\u00e4nden zu pfle-gen.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Aufgaben des K\u00fcsterbundes<\/p>\n<p>Der K\u00fcsterbund hat folgende Aufgaben:<br \/>\n1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Regelm\u00e4\u00dfig Fachtagungen abzuhalten.<br \/>\nFortbildungsveranstaltungen auf allen Ebenen der Landeskirche fachlich zu unter-st\u00fctzen.<br \/>\n2. &nbsp;&nbsp; &nbsp;J\u00e4hrlich eine Jahreshauptversammlung einzuberufen.<br \/>\nTagungsort und Termin sind jeweils auf der vorangegangenen Jahreshauptver-sammlung zu bestimmen. Die Jahreshauptversammlung ist als ordentliche Mitglie-derversammlung anzusehen.<br \/>\n3. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Bekanntmachungen des K\u00fcsterbundes erfolgen:<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;im \u201eFach- und Mitteilungsblatt des K\u00fcsterbundes der EKHN\u201c (erscheint vier-telj\u00e4hrlich unter der Leitung des Vorstandes) ,<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;im Internet (www.Kuesterbund.de)<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;in den Ver\u00f6ffentlichungen der Landeskirche<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Mitglied des K\u00fcsterbundes kann werden:<br \/>\nJede Hausmeisterin und jeder Hausmeister, jede Kirchendienerin und jeder Kirchendiener, jede K\u00fcsterin und jeder K\u00fcster, die haupt- und nebenamtlich im Bereich der EKHN t\u00e4tig sind, sowie Rentner des K\u00fcsterdienstes und Freunde des K\u00fcsterbundes.<br \/>\nDer Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vor-stand.<br \/>\nDie Aufnahme wird vom Vorstand best\u00e4tigt und im Mitteilungsblatt ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Freundeskreis<\/p>\n<p>Jeder, der an dem K\u00fcsterbund interessiert ist und dessen Arbeit unterst\u00fctzen m\u00f6chte, kann als f\u00f6rderndes Mitglied in den Freundeskreis eintreten.<br \/>\nDies gilt auch f\u00fcr Kirchengemeinden und andere kirchliche Gruppierungen.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Ehrenmitglieder des K\u00fcsterbundes<\/p>\n<p>Der Vorstand kann mit dem Einverst\u00e4ndnis der Mitgliederversammlung verdienstvolle Mit-glieder und F\u00f6rderer des K\u00fcsterbundes zu Ehrenmitgliedern ernennen. Diese sind bei-tragsfrei.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist gehalten, das Ansehen des K\u00fcsterbundes durch seine Berufst\u00e4tigkeit zu wahren und zu f\u00f6rdern, f\u00fcr die Aufgaben des K\u00fcsterbundes einzutreten und Fachtagungen sowie Fortbildungen zu besuchen.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Beitrag<\/p>\n<p>Die von der Jahreshauptversammlung festgelegten Jahresbeitr\u00e4ge sind p\u00fcnktlich und un-aufgefordert im ersten Halbjahr eines Jahres zu leisten. Das Einzugsverfahren ist zu be-vorzugen. Bei begr\u00fcndetem Anlass kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beitragser-m\u00e4\u00dfigung oder Erlass gew\u00e4hren.<br \/>\nGehen bei der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Regionalverwaltung keine Zahlungen ein, wird der Versand des Mitteilungsblattes f\u00fcr das jeweilige Mitglied eingestellt und die Mitgliedschaft ruht solange, bis die Zahlung eingeht. Auf ein schriftliches Mahnverfahren wird aus Kos-ten- und Aufwandsgr\u00fcnden verzichtet<\/p>\n<p>\u00a7 9 Rechte der Mitglieder<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist berechtigt:<br \/>\n1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;bei der Wahl des Vorstandes gem\u00e4\u00df der Wahlordnung mitzuwirken.<br \/>\n2. &nbsp;&nbsp; &nbsp;sich in allen beruflichen und wirtschaftlichen Fragen durch Mitglieder des Vorstan-des beraten zu lassen.<br \/>\n3. &nbsp;&nbsp; &nbsp;an allen Veranstaltungen, bei rechtzeitiger Anmeldung und soweit Pl\u00e4tze vorhanden sind, teilzunehmen. &nbsp;&nbsp; &nbsp;.<br \/>\n4. &nbsp;&nbsp; &nbsp;die Mitteilungsbl\u00e4tter unentgeltlich zu beziehen.<br \/>\n5. &nbsp;&nbsp; &nbsp;bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgr\u00fcnden oder infolge Invalidit\u00e4t weiterhin Mitglied des K\u00fcsterbundes zu bleiben.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Austritt und Ausschluss<\/p>\n<p>1. Der Austritt<br \/>\nDer Austritt aus dem K\u00fcsterbund kann nur nach vorangegangener&nbsp;&nbsp; &nbsp;schriftlicher K\u00fcndigung erfolgen. Der Beitrag ist f\u00fcr das laufende Jahr noch voll zu entrichten.<\/p>\n<p>2. Der Ausschluss<br \/>\nAuf Beschluss des Vorstandes, der mit 2\/3-Mehrheit gefasst werden muss, k\u00f6nnen Mit-glieder ausgeschlossen werden, die den Aufgaben des K\u00fcsterbundes und seinen Zweck grob zuwider handeln. Der vom Vorstand beschlossene Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Gegen diesen Beschluss kann seitens des Mitgliedes innerhalb von vier Wochen schrift-lich Einspruch beim Vorstand erhoben werden.<br \/>\nSieht sich der Vorstand nicht in der Lage, den Ausschluss zur\u00fcckzunehmen, entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt<br \/>\n1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;durch schriftliche K\u00fcndigung<br \/>\n2. &nbsp;&nbsp; &nbsp;bei Ausschluss durch den Vorstand<br \/>\n3. &nbsp;&nbsp; &nbsp;durch den Tod<\/p>\n<p>\u00a7 12 Organe des K\u00fcsterbundes<\/p>\n<p>Die Organe des K\u00fcsterbundes sind:<br \/>\n1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Vorstand<br \/>\n2. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Vorstand<br \/>\nEr wird nach der Wahlordnung (\u00a713 dieser Satzung) gew\u00e4hlt.<br \/>\nScheidet ein Vorstandsmitglied aus dem K\u00fcsterbund aus, so erlischt auch sein Amt im<br \/>\nVorstand.<\/p>\n<p>1.1 &nbsp;&nbsp; &nbsp;\u00c4mter und Aufgaben des Vorstandes:<br \/>\na.&nbsp;&nbsp; &nbsp;das Amt des Vorsitzenden<br \/>\nb.&nbsp;&nbsp; &nbsp;das Amt des Stellvertreters<br \/>\nc.&nbsp;&nbsp; &nbsp;das Amt des Schriftf\u00fchrers<br \/>\nWeitere Aufgaben des Vorstandes sind:<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Redaktion K\u00fcsterbund-Heft<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;\u00d6ffentlichkeitsarbeit<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Arbeitsrecht<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Mitarbeit in kirchlichen Gremien<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Karteif\u00fchrung<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Aus- und Weiterbildung<br \/>\nDie \u00c4mter und Aufgaben im Vorstand sind nach dessen Wahl durch diesen auf seine Mit-glieder zu verteilen.<br \/>\nEhrenmitglieder im Vorstand k\u00f6nnen nur ehemalige Vorstandsmitglieder sein, die zur Teil-nahme an den Vorstandssitzungen berechtigt, aber nicht stimmberechtigt sind.<br \/>\nDer Theologische Beauftragte der Kirchenleitung f\u00fcr den K\u00fcsterdienst in der EKHN wird zu den Sitzungen mit beratender Stimme vom Vorstand eingeladen.<br \/>\nVorstandsbeschl\u00fcsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst und sind zu pro-tokollieren.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>1.2 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Aufgaben des Vorstandes<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Vertretung des K\u00fcsterbundes in allen dienstlichen Angelegenheiten.<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Durchf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>1.3 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Aufgaben, Rechte und Pflichten des\/der Vorsitzenden<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Beruft die Vorstandssitzungen 14 Tage vor Beginn ein.<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;Leitet den K\u00fcsterbund verantwortlich und vertritt ihn nach au\u00dfen.<br \/>\nIn eiligen Angelegenheiten kann der\/die Vorsitzende nach R\u00fccksprache mit zwei Vor-standsmitgliedern t\u00e4tig werden, jedoch ist nachtr\u00e4glich die Zustimmung des gesamten Vorstandes einzuholen.<br \/>\nDer\/die stellvertretende Vorsitzende \u00fcbernimmt st\u00e4ndig einen Teil dieser Aufgaben und vertritt den\/die Vorsitzende\/n.<\/p>\n<p>1.4 Kassenf\u00fchrung<br \/>\nDie Einnahmen d\u00fcrfen nur verwendet werden:<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zur Deckung der laufenden Gesch\u00e4ftskosten entsprechend dem Haushaltsplan.<br \/>\n\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;f\u00fcr Anschaffungen f\u00fcr den K\u00fcsterbund, die im Haushaltsplan vorgesehen sind, und zu dem ein Vorstandsbeschluss vorliegen muss.<br \/>\nDie Kassenf\u00fchrung erfolgt durch die gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Regionalverwaltung und unterliegt der Kassenordnung der EKHN.<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfung erfolgt durch das Rechnungspr\u00fcfungsamt der EKHN.<br \/>\nS\u00e4mtliche Einnahme- und Ausgabebelege, auch der Handkasse, m\u00fcssen von dem\/der Vorsitzende\/n und ggf. einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet werden.<br \/>\nDie Rechnungsunterlagen sind j\u00e4hrlich von der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Regionalverwaltung zu pr\u00fcfen. Der Haushaltsabschluss sowie der Haushaltsplan (ggf. in Ausz\u00fcgen) werden im Mitteilungsblatt ver\u00f6ffentlicht oder den Mitgliedern in geeigneter Weise vorgelegt.<br \/>\nDie Jahreshauptversammlung erteilt dann dem Vorstand Entlastung.<\/p>\n<p>2.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>2.1 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Einberufung<br \/>\nSie ist einmal im Jahr von dem\/der Vorsitzenden, im Mitteilungsblatt sp\u00e4testens vier Wo-chen vor der Versammlung bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberu-fen.<br \/>\nSie muss einberufen werden, wenn 1\/10 der Mitglieder durch schriftlichen Antrag an den Vorstand es verlangt.<br \/>\nDer Vorstand kann aus besonderem Anlass eine Mitgliederversammlung einberufen.<\/p>\n<p>2.2 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Leitung<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden oder seinem\/seiner Stellvertre-ter\/in geleitet.<\/p>\n<p>2.3 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Antr\u00e4ge aus dem Kreise der Mitglieder<br \/>\nAntr\u00e4ge f\u00fcr die Mitgliederversammlung aus dem Kreise der Mitglieder m\u00fcssen schriftlich rechtzeitig (14 Tage vorher) bei dem\/der Vorsitzenden eingegangen sein.<\/p>\n<p>2.4 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft bzw. genehmigt:<br \/>\nWahl des Vorstandes.<br \/>\nJahresbericht des\/der Vorsitzenden.<br \/>\nBest\u00e4tigung der Berufung bzw. Nachwahl f\u00fcr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder.<br \/>\nH\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<br \/>\nAntr\u00e4ge aus dem Kreise der Mitglieder.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen; erforderlich ist eine 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\nAlle f\u00fcnf Jahre die Neuwahl des Vorstandes sowie die Aufl\u00f6sung des K\u00fcsterbundes.<\/p>\n<p>2.5 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Abstimmungsverfahren<br \/>\nDer Versammlungsleiter stellt die Zahl der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder fest.<br \/>\nAuf Antrag muss geheim abgestimmt werden.<br \/>\nBei Satzungs\u00e4nderungen und bei der Aufl\u00f6sung des K\u00fcsterbundes ist eine 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br \/>\nDie Versammlung beschlie\u00dft ansonsten durch einfache Mehrheit der Anwesenden.<\/p>\n<p>2.6 &nbsp;&nbsp; &nbsp;Protokollf\u00fchrung<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist von dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in Protokoll zu f\u00fchren, das in Abschrift jedem Vorstandsmitglied zuzusenden und im Mitteilungsblatt zu ver\u00f6ffentlichen ist.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Wahlordnung zur Wahl des Vorstandes<\/p>\n<p>1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Wahl erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 12 der Satzung.<br \/>\nZu w\u00e4hlen sind sieben Vorstandsmitglieder f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren.<br \/>\nWiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\nWahlberechtigt und w\u00e4hlbar sind alle Mitglieder des K\u00fcsterbundes.<\/p>\n<p>2. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Wahlausschuss<br \/>\nZur Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Wahl setzt der Vorstand sp\u00e4testens sechs Monate vor der Wahl einen Wahlausschuss ein. Wahlbewerber d\u00fcrfen dem Ausschuss nicht an-geh\u00f6ren. Der Wahlausschuss hat drei Mitglieder. Von den Sitzungen des Wahlausschus-ses werden Niederschriften angefertigt.<br \/>\nDer Wahlausschuss bestimmt einen Wahlausschussvorsitzenden.<\/p>\n<p>3. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Vorbereitung zur Wahl<br \/>\nDer Wahlausschuss schreibt die Wahl sp\u00e4testens drei Monate vor dem Wahltermin im Mit-teilungsblatt des K\u00fcsterbundes aus. Dabei fordert er zur Einreichung von Wahlvorschl\u00e4gen auf und gibt die wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung bekannt.<br \/>\nJedes Mitglied des K\u00fcsterbundes ist berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Die Wahlvorschl\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens einen Monat vor der Wahl schriftlich beim Wahlaus-schuss eingegangen ein, sofern der Wahlausschuss keinen anderen Schlusstermin be-kannt gibt.<\/p>\n<p>4. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Gesamtwahlvorschlag<br \/>\nDer Wahlausschuss pr\u00fcft die Wahlvorschl\u00e4ge und die Bereitschaft zur Kandidatur. Er stellt sie zu einem Gesamtvorschlag zusammen<del><\/del>. Die Bewerber\/innen sind auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge, unter Angabe von Name, Vorname und Wohnort, aufgef\u00fchrt.<br \/>\nDer Gesamtwahlvorschlag, mit Bild und kurzer Vorstellung, muss mehr als sieben Kandidaten\/innen nennen.<br \/>\nIn der Ausgabe des Mitteilungsblatt vor der Wahl, aber der sp\u00e4testens drei Wochen vor dem Wahltermin ver\u00f6ffentlicht der Wahlausschuss den Gesamtwahlvorschlag und erl\u00e4utert den Wahlvorgang.<del><\/del><br \/>\nFalls der Gesamtwahlvorschlag bei der Ver\u00f6ffentlichung nicht die erforderliche Zahl an Kandidaten\/innen enth\u00e4lt, gelten die Kandidaten\/innen des Gesamtwahlvorschlags als gew\u00e4hlt. (Friedenswahl) In diesem Fall entfallen die Punkte 5. bis 7. der Wahlordnung. Dies ist zu ver\u00f6ffentlichen.<br \/>\nDer aus dem Gesamtwahlvorschlag hervorgegangene Vorstand konstituiert sich, wie in Punkt 8. beschrieben, auf der Jahreshauptversammlung.<\/p>\n<p>5. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Briefwahl<\/p>\n<p>Nach der Ver\u00f6ffentlichung des Gesamtvorschlages im Mitteilungsblatt k\u00f6nnen Unterlagen zur Briefwahl beim Wahlausschuss angefordert werden.<br \/>\nF\u00fcr die Briefwahl wird der ausgef\u00fcllte Stimmzettel in einen unbeschriebenen, ohne Absen-der versehenen Briefumschlag gesteckt und zugeklebt. Dieser wird in einen anderen Um-schlag gesteckt und an den Wahlvorstand gesendet. Der Brief muss zum Beginn des Wahlvorganges in den H\u00e4nden des Wahlvorstandes sein.<\/p>\n<p>6. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Wahlvorgang<br \/>\nDie Wahl wird alle f\u00fcnf Jahre auf der Jahreshauptversammlung durchgef\u00fchrt. Der Wahl-ausschuss ist daf\u00fcr verantwortlich, dass eine geheime Stimmabgabe m\u00f6glich ist. Vor der Stimmabgabe werden die Kandidaten\/innen vorgestellt.<br \/>\nJeder\/jede Wahlberechtigte hat sieben Stimmen. Er\/Sie kann bis zu sieben Kandida-ten\/innen w\u00e4hlen.<br \/>\nNach dem Einsammeln der Stimmzettel erkl\u00e4rt der Wahlausschuss den Vorgang als be-endet.<\/p>\n<p>7. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Ausz\u00e4hlung und Ergebnis<br \/>\nVor Beginn der Ausz\u00e4hlung z\u00e4hlt der Wahlausschuss die Briefwahlumschl\u00e4ge und mischt die daraus entnommenen Stimmzettel unter die eingesammelten Stimmzettel.<br \/>\nDas Ergebnis der Ausz\u00e4hlung wird in einem Protokoll festgehalten.<br \/>\nEs f\u00fchrt auf:<br \/>\n1. die Zahl der Stimmen<br \/>\n2. die Zahl der durch Briefwahl eingegangenen Stimmzettel<br \/>\n3. die Zahl der ung\u00fcltigen Stimmzettel<br \/>\n4. die erreichte Stimmenzahl der Kandidaten\/innen.<br \/>\nGew\u00e4hlt sind die sieben Bewerber\/innen mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Versammlung durch Stichwahl.<br \/>\nAls ung\u00fcltige Stimmen gelten Stimmzettel:<br \/>\n1. auf denen mehr als sieben Kandidaten\/innen angekreuzt wurden<br \/>\n2. die unbeschrieben abgegeben wurden<br \/>\n3. auf die, au\u00dfer den Kreuzen, noch etwas anderes geschrieben wurde.<br \/>\nDer Wahlausschuss teilt das Wahlergebnis der Mitgliederversammlung mit. Er fragt die Gew\u00e4hlten, ob sie die Wahl annehmen.<\/p>\n<p>8. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Konstituierende Sitzung<br \/>\nUnmittelbar nach der Verpflichtung l\u00e4dt der\/die bisherige Vorsitzende die Mitglieder des neu gew\u00e4hlten Vorstandes zu einer konstituierenden Sitzung ein.<br \/>\nIn dieser Sitzung w\u00e4hlen die Mitglieder des neuen Vorstandes einem Vorsitzende\/n und einem Stellvertreter\/in aus ihren Reihen. Die Wahl erfolgt f\u00fcr beide in getrennten Wahlvor-g\u00e4ngen.<br \/>\nDer\/Die im Vorstand gew\u00e4hlte Vorsitzende wird anschlie\u00dfend durch den Wahlausschuss der Mitgliederversammlung vorgestellt.<\/p>\n<p>9. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Einspruch<br \/>\nEinspruch gegen die G\u00fcltigkeit der Vorstandswahl insgesamt oder der Wahl einzelner Vorstandsmitglieder des K\u00fcsterbundes kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Wahlausschuss unter Angabe von Gr\u00fcnden eingelegt werden.<br \/>\nDer Wahlausschuss entscheidet \u00fcber den Einspruch, wogegen kein Widerspruch m\u00f6glich ist. Nach dem Ablauf der Einspruchsfrist ist das Ergebnis im Mitteilungsblatt zu ver\u00f6ffentli-chen, anschlie\u00dfend sind die Stimmzettel vom Wahlvorstand zu vernichten.<\/p>\n<p>10. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Nachberufung in den Vorstand<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend einer W\u00e4hlperiode aus, w\u00e4hlt der Vorstand ein neues Mitglied nach. Dabei ist die Mehrheit der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder erforderlich. Der Vorstand ist bei der Nachwahl nicht an das Ergebnis der zur\u00fcckliegenden Wahl gebunden.<br \/>\n<del><\/del>Der Vorstand kann bis zu zwei stimmberechtigte Mitglieder in seinen Kreis berufen, wenn dies aus Gr\u00fcnden der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erforderlich erscheint. Die Berufung muss mit Mehrheit der Vorstandsmitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des K\u00fcsterbundes f\u00e4llt das ganze Verm\u00f6gen auf Beschluss der Mitglieder-versammlung bei einfacher Mehrheit an eine evangelische Einrichtung.<\/p>\n<p>Satzungs\u00fcberarbeitungen<\/p>\n<p>1. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Satzung wurde 1975 \u00fcberarbeitet und trat in neuer Form, nach Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung, 1976 in Kraft.<\/p>\n<p>2.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Eine weitere \u00dcberarbeitung erfolgte 1991 und trat, nach Genehmigung der Jahres-hauptversammlung, als 2. \u00fcberarbeitete Satzung 1993 in Kraft.<\/p>\n<p>3.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Eine weitere Satzungs\u00e4nderung wurde auf der Klausurtagung des Vorstandes beraten und bei der Jahreshauptversammlung 2006 beschlossen.<\/p>\n<p>4.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Beratung auf der Klausurtagung in Kaub am Rhein im M\u00e4rz 2011<br \/>\nund Beschluss beim K\u00fcstertag in Ober-Ohmen am 26. April 2011.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des K\u00fcsterbundes der EKHN nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 10. April 2012 Pr\u00e4ambel Die Gr\u00fcndung des K\u00fcsterbundes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erfolgte auf der Ebernburg in Bad M\u00fcnster am Stein\/Ebernburg am 17. Mai 1967. 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